Dienstleistungen


Ob es sich um Leistungen wie IHK-Ausbildungsscouts, Architektenverträge oder Bestattungsdienstleistungen handelt – sobald Fördermittel im Spiel sind, ist ein korrekt durchgeführtes Vergabeverfahren unerlässlich. Fehler in der Vergabe können zur Rückforderung oder zum Verlust der Förderung führen. Eine frühzeitige, strukturierte Planung und Durchführung schützt hier vor erheblichen finanziellen Risiken.
Aber auch außerhalb förderrechtlicher Vorgaben ist eine Ausschreibung oft die bessere Wahl: Wird ein Vergabeverfahren korrekt durchgeführt, erstellt die Kommune bzw. der Sachaufwandsträger selbst den Vertragsentwurf, auf den die Angebote der Bieter eingehen. So bleiben wesentliche Regelungen – etwa zu Kündigung, Haftung oder Leistungsumfang – in der Hand des Auftraggebers.
Im Gegensatz dazu gilt bei der reinen Angebotseinholung in der Regel das Vertragswerk des Auftragnehmers, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese können inhaltlich vom Interesse des Auftraggebers abweichen und mitunter nachteilig sein – sei es bei Haftungsfragen, Gewährleistungsfristen oder Kündigungsbedingungen.
Das Projekt zielt darauf ab, Kommunen und öffentliche Träger dabei zu unterstützen, frühzeitig die passende Beschaffungsform zu wählen, rechtssicher umzusetzen und damit sowohl wirtschaftlich als auch formal auf der sicheren Seite zu stehen.